AGB

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH
1.1.Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für
sämtliche Rechtsgeschäfte (insbesondere Werk- und Werklieferungsverträge) und für alle
Lieferungen und Leistungen der Almbusch OG in Bezug auf den Webshop (im Folgenden „Almbusch“), auch wenn nicht
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende AGB des Vertragspartners gelten
nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Almbusch.
1.2.Die AGB gelten auch dann, wenn sie einem Erstauftrag zugrunde gelegt wurden und sie nicht
ausdrücklich einer weiteren Geschäftsverbindung oder bei wiederkehrenden Leistungen und
Bestellungen auf Abruf dem späteren Auftrag zugrunde gelegt werden.
1.3.Für Verbrauchergeschäfte iSd § 1 Abs 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz; idF:
„Verbrauchergeschäfte“) gelten diese AGB mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten
Abweichungen. Kunden, die Verbraucher sind, werden in diesem Zusammenhang ersucht,
insbesondere den Punkt 12. der vorliegenden AGB zu beachten.
1.4.Die AGB liegen in den Geschäftsräumlichkeiten von Almbusch oder ihrer Vertriebspartner auf,
werden unter www.wood-on-walls.com/agb sowohl zur Ansicht als auch zum Download bereitgestellt.
1.5.Soweit in diesen AGB auf die Preisliste Bezug genommen wird, ist damit die am Liefertag
gültige Preisliste von Almbusch gemeint.
2. NATÜRLICHE EIGENSCHAFTEN DER WERKSTOFFE
2.1.Holz, Metall und die zur Haltbarmachung und Behandlung des Holzes verwendeten Mittel sind
unbeeinflussbaren, insbesondere temperatur- und (luft-) leuchtigkeitsbedingten Farb- und
Strukturschwankungen unterworfen. Almbusch leistet daher keine Gewähr für aufgrund
dieser Umstände auftretende Veränderungen des Vertragsgegenstandes. Auch leistet
 Almbusch keine Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand als Naturprodukt sich für den
vom Auftraggeber angedachten Verwendungszweck eignet, sofern dieser Almbusch vor
Vertragsabschlusss nicht über den Verwendungszweck informiert und Almbusch die
Geeignetheit besonders zugesichert hat.
3. VERTRAGSABSCHLUSS
3.1.Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung binnen vier Wochen oder
Lieferung durch Almbusch zustande.
3.2.Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Vertragspartner zu prüfen. Der Vertragspartner ist
verpflichtet, Abweichungen zu der von ihm übermittelten Nachricht unverzüglich schriftlich zu
rügen. Andernfalls kommt das Rechtsgeschäft mit dem von Almbusch bestätigten Inhalt
zustande.
3.3.Für den Fall, dass keine bestimmte Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart ist, kommt der Vertrag
auch ohne die Auftragsbestätigung zustande, sofern die Lieferung oder Leistung von Almbusch
innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Auftragserteilung erfolgt.
3.4.Der Vertragspartner wird ausdrücklich in Kenntnis gesetzt, dass die Vertreter von Almbusch
nicht berechtigt sind, Vereinbarungen zu treffen, die von diesen AGB abweichen. Solche
Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch einen Geschäftsführer der Almbusch
OG.
3.5.Angaben in Katalogen, Prospekten, Websites etc. sind unverbindlich und werden nur
Vertragsinhalt, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
3.6.Bei Verbrauchergeschäften hat Almbusch in angemessener Frist, längstens jedoch binnen vier
Wochen ab Erteilung des Auftrags dem Vertragspartner die Auftragsbestätigung zu
übermitteln, andernfalls ist der Vertragspartner nicht mehr an den Auftrag oder das Angebot
gebunden.
4. LIEFERUNG, GEFAHRENÜBERGANG, ABNAHMEVERZUG
4.1.Die Lieferung von Waren erfolgt frei verladen „ab Werk“/ „ex works“ (iSd INCOTERMS 2010)
von Almbusch in Rosenau am Hengstpass.
4.2.Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware dem Vertragspartner oder dem
von ihm damit beauftragten Dritten (zB Spediteur) übergeben wurde, im Falle des
Annahmeverzugs des Vertragspartners ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn
Teillieferungen erfolgen oder Almbusch selbst im Auftrag des Vertragspartners den Transport
an den Bestimmungsort durchführt.
4.3.Der Vertragspartner oder der von ihm beauftragte Dritte (zB Spediteur) hat selbst die
einwandfreie Verladung und/oder Verankerung der Ware zu veranlassen. Almbusch haftet
weder für Verlade- noch für Verankerungsmängel.
4.4.Zum vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin nicht abgenommene Waren werden für die
Dauer von maximal acht Wochen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners gelagert. Die
Lagergebühren hat der Vertragspartner zu tragen. Gleichzeitig ist Almbusch berechtigt, auf
Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine
Vertragsstrafe von 10% des Warenwertes (exkl. USt) als vereinbart.
4.5.Bei Verbrauchergeschäften geht – wenn Almbusch die Ware übersendet – die Gefahr für den
Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Vertragspartner über, sobald die Ware
an den Vertragspartner oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen
Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Vertragspartner selbst den Beförderungsvertrag
geschlossen, ohne dabei eine von Almbusch vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen,
so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Der
Vertragspartner erwirbt jedoch nicht zugleich mit dem Gefahrenübergang Eigentum an der
Ware. Almbusch behält sich das Eigentum gemäß Punkt 9 (Eigentumsvorbehalt) dieser AGB
vor, solange die Ware nicht gänzlich bezahlt ist.
5. VERZUG
5.1.Im Falle eines von Almbusch zu vertretenden Verzugs ist der Vertragspartner zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt, sofern er nach eingetretenem Verzug schriftlich eine angemessene
Nachfrist für die Lieferung der Ware oder die Erbringung der Leistung setzt und unter einem
den Rücktritt vom Vertrag nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist androht. Die Nachfrist ist dann
angemessen, wenn sie 50% der ursprünglichen Liefer- oder Leistungsfrist nicht unterschreitet.
5.2.Im Falle des von Almbusch zu vertretenden Verzuges und des berechtigten Rücktritts des
Vertragspartners hat dieser nur Anspruch auf Schadenersatz, wenn Almbusch oder deren
Erfüllungsgehilfen den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung
für Verzugsschäden der Almbusch ist bei grober Fahrlässigkeit betraglich mit 1% des Wertes
der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung, maximal jedoch mit 10% des Wertes
desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.
Ein darüber hinaus gehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung
gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
6. GEWÄHRLEISTUNG
6.1.Die vereinbarten Lieferungen und Leistungen werden gemäß dem Angebot und/oder der
Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Leistungsverzeichnis von Almbusch erbracht.
6.2.Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen von einem
Muster und/oder Prospekt, welche dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde
liegen (zB in Bezug auf Maße, Gewicht, Qualität und Farbe, insbesondere durch die Natur
bedingte Holzmaserungen und Farbverläufe) sind unbeachtliche Mängel und gelten als vorweg
als genehmigt.
6.3.Änderungen und Verbesserungen der vereinbarten Lieferungen und Leistungen, die auf neuen
Erfahrungen und/oder neuen wissenschaftlichen Ereignissen basieren, bleiben Almbusch
ausdrücklich vorbehalten.
6.4.Der Vertragspartner hat Lieferungen und Leistungen der Almbusch unverzüglich nach
Übernahme zu untersuchen und erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen
unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Übernahme der Lieferungen und
Leistungen, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach ihrer Feststellung, schriftlich zu
rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen.
6.5.Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal zwölf Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von
Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine
Anwendung.
6.6.Bei begründeten Mängeln ist Almbusch berechtigt, innerhalb angemessener Frist nach ihrer
Wahl den Mangel zu verbessern, das Fehlende nachzutragen oder die Ware zu ersetzen.
Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Im Falle der rechtzeitigen
Verbesserung, Nachtrag der Fehlmenge oder Ersatzlieferung sind darüber hinausgehende
Ansprüche wie Aufhebung des Vertrages (Wandlung) oder Preisminderung ausgeschlossen.
6.7.Die Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragspartner oder ein von Almbusch nicht
ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.
6.8.Sollte im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine Garantiezusage (hierbei handelt es sich
jedenfalls nur um einen „unechten Garantievertrag“) enthalten sein, so umfasst diese
keinesfalls Verschleißteile (wie zB Dichtungen etc) oder Schäden, die durch ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
oder Lagerung entstanden sind. Die Garantiezusage ist derart zu verstehen, dass Almbusch für
Mängel (ausgenommen die zuvor aufgezählten Fälle) einsteht, die innerhalb der vereinbarten
Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.
6.9.Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen der §§
922ff ABGB und § 9 KSchG.
7. HAFTUNG
7.1.Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen AGB nichts anderes
geregelt ist, haftet Almbusch nur für den Ersatz von Schäden, die sie grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht hat. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem
Vertragswert, maximal jedoch mit der Summe, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung
der Almbusch gedeckt ist, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den
Ersatz von Personenschäden.
7.2.Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen,
Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die
durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, haften Almbusch nicht.
8. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND ZAHLUNGSVERZUG
8.1.Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen
Höhe und „ab Werk“/ „ex works“ (iSd INCOTERMS 2010) in Rosenau am Hengstpass, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde.
8.2.Die Rechnungen von Almbusch sind binnen 10 Tagen spesenfrei zur Zahlung fällig.
8.3.Almbusch ist berechtigt, eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme zu verlangen. Diese ist
binnen acht Tagen ab Erhalt der von Almbusch erteilen Auftragsbestätigung zu bezahlen.
Sollte der Vertragspartner die Anzahlung nicht fristgerecht leisten, so trifft Almbusch keine
Liefer- oder Leistungsverpflichtung.
8.4.Sämtliche Forderungen von Almbusch werden sofort fällig, wenn der Vertragspartner mit der
Erfüllung einer Verbindlichkeit gegenüber Almbusch in Verzug gerät. Das Gleiche gilt im Falle
der Zahlungseinstellung. Almbusch ist in diesen Fällen auch zum sofortigen Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
8.5.Bei Zahlungsverzug ist Almbusch berechtigt
- bei Unternehmergeschäften Verzugszinsen nach § 456 UGB zu verrechnen. Almbusch bleibt
es unbenommen, einen darüber hinausgehenden Schaden gesondert geltend zu machen.
- Bei Verbrauchergeschäften nach ihrer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens
oder die gesetzlichen Verzugszinsen iHv 4% p.a. zu verrechnen.
- Mahn-, Inkasso-, und Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
notwendig sind, geltend zu machen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften, unbeschadet
darüber hinaus gehender Betreibungskosten iSd § 1333 Abs 2 ABGB einen Pauschalbetrag von
EUR 40.
- im Fall des Zahlungsverzugs des Vertragspartners ab dem Tag der Übergabe der Ware
Zinseszinsen zu verlangen.
- Eingehende Zahlungen zunächst auf Mahn- und Inkassokosten sowie Kosten einer
anwaltlichen oder gerichtlichen Eintreibung, sodann auf die aufgelaufenen Verzugszinsen und
zuletzt auf das aushaftende Kapital anzurechnen.
8.6.Bei Zahlungsverzug ist Almbusch berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen von
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Almbusch ist berechtigt, in
diesen Fällen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder unbeschadet allfälliger
Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall können
entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgegeben und sofortige Barzahlung verlangt
werden.
8.7.Almbusch ist berechtigt, bei mehreren offenen Verbindlichkeiten des Vertragspartners
einlangende Geldeingänge aus eigenem zu widmen.
8.8. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, behauptete Gegenforderungen, auch wenn sie
aufgrund von Mängelrügen erhoben werden, mit Forderungen der Almbusch aufzurechnen
oder die Zahlung zu verweigern, es sei denn, sie wurden gerichtlich rechtskräftig festgestellt.
Das Aufrechnungsverbot sowie der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts gelten nicht bei
Verbrauchergeschäften.
8.9. Es werden nur Waren in einwandfreiem Zustand zurückgenommen und mit 90% des
Warenwertes vergütet. Abholkosten werden gesondert verrechnet.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1. Die von Almbusch gelieferte Ware bleibt solange ihr Eigentum, bis die Ware unter
Berücksichtigung allfälliger Nebenkosten voll bezahlt ist und der Vertragspartner seine aus
diesem Vertrag entspringenden Leistungen vollständig erfüllt hat.
9.2. Der Vertragspartner hat die von Almbusch gelieferte Ware bis zum
Eigentumsübergang auf ihn sorgfältig für Almbusch zu verwahren. Der Vertragspartner trägt
das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere die Gefahr des Untergangs, des
Verlusts oder der Verschlechterung.
9.3. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bereits jetzt,
ohne dass es einer weiteren Abtretungserklärung oder Verständigung bedarf, die ihm aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seinem Abnehmer entstehenden
Ansprüche zur Tilgung aller Forderungen samt Nebenansprüchen bis zur Höhe des Wertes
der gelieferten Ware der Almbusch ab. Dieselbe Regelung gilt analog für den Fall der Be- und
Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung der gelieferten Ware.
In diesem Fall erwirkt Almbusch an den durch die Verarbeitung hergestellten Sachen
Miteigentum im Verhältnis des Lieferwerts ihrer Waren zu den neu hergestellten Sachen.
9.4. Werden die von Almbusch gelieferten Waren oder die daraus durch Be- und Verarbeitung
hergestellten Sachen wesentliche Bestandteile der Liegenschaft eines Dritten, sodass dieser
durch die untrennbare Verbindung mit der Liegenschaft Eigentümer der von Almbusch
gelieferten Ware wird, so tritt der Vertragspartner schon jetzt alle Ansprüche gegen den
Dritten samt allen Nebenrechten an Almbusch ab, dies in der Höhe des Wertes der von
Almbusch gelieferten und verbauten Waren.
9.5. Der Vertragspartner hat im Fall des Verzugs auf Verlangen von Almbusch seine Schuldner
von der Tatsache der Abtretung zu verständigen, die zur Geltendmachung der abgetretenen
Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die dafür erforderlichen Unterlagen
auszuhändigen.
9.6. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware von
 Almbusch zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Im Falle der Pfändung oder
sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Vertragspartner verpflichtet, das
Eigentumsrecht von Almbusch geltend zu machen, Almbusch unverzüglich zu verständigen
und sämtliche erforderlichen Schritte zur Wahrung der Interessen von Almbusch zu setzen.
9.7. Bei Lieferung von Waren in laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung
der offenen Saldoforderung.
10. MONTAGE / LADENBAU
10.1. Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise ab Werk (Rosenau am Hengstpass) inklusive Verpackung und ohne Montage
10.2. Die Haftungsregeln des Punktes 7. der vorliegenden AGB gelten in selbigem Umfang für die
Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von
Almbusch.
11. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, TEILNICHTIGKEIT
11.1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Almbusch in Rosenau am Hengstpass.
11.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird nach § 104 JN die Zuständigkeit des sachlich
zuständigen ordentlichen Gerichts der Stadt Steyr vereinbart.
11.3. Zwischen den Vertragspartnern wird die Anwendung österreichischen Rechts unter
Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG, Rom-I-VO) und
des UN-Kaufrechts vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insofern, als
dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
11.4. Sollten Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig oder nichtig sein oder werden,
so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
In diesem Fall ist die rechtsunwirksam/e, ungültig/e oder nichtig/e (gewordene) Bestimmung
durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist sowie in ihrer wirtschaftlichen
Auswirkung der ersetzten Bestimmung soweit als möglich entspricht.
12. ZUSTIMMUNG
12.1. Die mit den Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name,
Adresse, Telefon- und Faxnummern, E-Mail Adressen, Bestell-, Liefer-, und
Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen,
Stückzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc) werden von Almbusch
gespeichert und weiterverarbeitet. Der Vertragspartner erklärt dazu sein Einverständnis.
Unsere datenschutzrechtliche Verantwortung ist für Almbusch von höchster Priorität. Die
personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden unter Einhaltung insbesondere der
DSGVO, des DSG 2018 sowie des TKG verarbeitet. Sämtliche Informationen hinsichtlich
unserer Datenverarbeitung sowie zu Ihren Rechten sind in der Datenschutzerklärung, welche unter [zB: www.wood-on-walls.com/datenschutz] abrufbar ist, einzusehen oder werden auf Anforderung zugesandt.
13. EINSCHRÄNKUNGEN DER ANWENDUNG DER AGB BEI VERBRAUCHERGESCHÄFTEN
13.1. Ist der Vertragspartner Verbraucher iSd § 1 Abs 1 KSchG, so sind die folgenden
Bestimmungen der vorliegenden AGB im Verhältnis zu diesem nicht anwendbar: Punkt 1.1.
letzter Satz und Punkt 3.4. letzter Satz (schriftliche Zustimmung), Punkt 6.3. bis 6.7.
(Einschränkung der Gewährleistung), Punkt 7.1. und Punkt 7.2. (Haftungsbeschränkungen),
Punkt 8.8. (Aufrechnungsverbot und Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechts), Punkt 11.2.
(Gerichtsstandsklausel) und Punkt 11.4. (Teilungültigkeit)
14. SCHLICHTUNGSSTELLEN BEI VERBRAUCHERGESCHÄFTEN
14.1. Almbusch ist verpflichtet, auf die Schlichtungsstelle „VERBRAUCHERSCHLICHTUNG“,
Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien, Telefon: 1 890 63 11,
office@verbraucherschlichtung.at, www.verbraucherschlichtung.at als außergerichtliche
Streitschlichtungsstelle hinzuweisen. Almbusch wird einem derartigen
Schlichtungsverfahren nicht beitreten.
14.2. Die Europäische Kommission stellt eine eigene Plattform zur (Online)-Streitbeilegung bereit.
Sie gelangen direkt zu dieser, wenn Sie dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/
(externer Link!) folgen.
Information für Verbraucher hinsichtlich des AstG und der ODR-V
Am 09.01.2016 ist die EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
(RL 2013/11/EU) in Kraft getreten, die im sog. „Alternative-Streitbeilegung-Gesetz“ (AStG) umgesetzt
wurde.
Dieses gilt für Streitigkeiten über Verpflichtungen aus entgeltlichen Verträgen zwischen
Unternehme(r)n mit Sitz in Österreich und Verbrauchern aus dem EWR.